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AGBs

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. VERTRAGSGEGENSTAND


(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin bei Lucky Rooster Tattoo, Bertramstr. 59, 51103 Köln mit allen beinhaltenden Leistungen. Diese lauten wie folgt: Die Vorbesprechung (Beratungstermin), der E-Mail Verkehr (Korrespondenz mit dem Kunden), Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), dem eigentlichen Tattoo Termin und der Tätowierung, der Nachbesprechung (Pflege, ggf. anfallende Fragen) sowie einem evtl. anfallenden Nachstechtermin oder Folgeterminen.

 

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. 
 

2. VORAUSSETZUNGEN 


Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß gegen diese Pflichten umgehend Lucky Rooster Tattoo oder dem Tätowierer zu melden. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tätowier Termins erfüllt: 


(1) Der Kunde muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. 


(2) Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder die Kundin sich in Stillzeit befinden. 
 

(3) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).
 

(4) Folgende Erkrankungen dürfen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: Hämophilie (umgangssprachlich Bluter genannt), Hepatitis, HIV, diverse Arten von Krebs (Leukämie etc), Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildem Fleisch.
Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

 

(5) Der Kunde darf nicht unter Drogeneinfluss stehen (legale Drogen wie Alkohol, Starke Medikamente, illegale Drogen)
 

(6) Die Durchführung jedes Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, der der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein, in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
 

 

3. VERGÜTUNG
 

Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei (2) Schritten statt: 


1. Anzahlung bei Vereinbarung eines Tätowier-Termins

2. Zahlung des verbleibenden Rest-Betrags für die Tätowierung bei dem Tätowier Termin. 


Die Einzelheiten ergeben sich folgendermaßen:
 

(1) Nach dem Beratungstermin und der Schätzung des finalen Preises für die Auftragsarbeit, wird eine Anzahlung für den Tattootermin in Höhe von 50,-€ festgelegt. Bei Tätowierungen für die, aufgrund der Größe oder Beschaffenheit des Motivs, mehrere Termine festgehalten werden müssen oder ein ganzer Tag (min. fünf Std.) blockiert werden müssen, beträgt die Anzahlung 100,-€. Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt drei Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Künstler in Bar oder per EC Zahlung zu leisten.
 

(2) Ist die Anzahlung nach 3 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten des Auftragnehmers eingegangen, wird eine Zahlungserinnerung folgen. Reagiert der Kunde nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, wird der Termin storniert. 
 

(3) Die Preisnennung für ein Tattoo erfolgt immer und ausnahmslos als Schätzwert. Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, wie z.B. endgültige Größe und Dauer der Tätowierung, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, ist es möglich und erwünscht den Preis pro Sitzung zu zahlen.
 

(4) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstlern persönlich gegeben werden. 
 

(5) Der sogenannte “Eröffnungspreis”, liegt bei 100,-€. Preise werden individuell nach Tätowierung berechnet und nicht auf Stundenbasis.
 

 

4. TERMINE UND FRISTEN
 

(1) Der Ausführungstermin wird schriftlich in Form einer E-Mail festgehalten.
 

(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstlerin eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattootermin selbst besprochen und angepasst werden.
 

(3) Terminverlegungen (E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. Die Anzahlung verfällt in diesem Fall nicht.
 

(4) Absagen sind bis zu 72 Stunden (drei Tage) vor dem Termin möglich, in diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet.



 

(5) Bei Absage  des Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Anzahlung hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.
 

(6) Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (schwere Krankheit, nachgewiesen durch Attest, des Kunden oder eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt etc.), hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. 
 

(7) Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
 

 

5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG
 

(1) Die Vorlage für die Tätowierung wird auf der Grundlage des vorstelligen Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Künstler und/ oder Lucky Rooster Tattoo.
 

(2) Es ist möglich bis zu drei Tage vor dem Tätowier-Termin Änderungen und Ideen dem Tätowierer via E-Mail zukommen zu lassen.


(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tätowier-Termins dem Kunden präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich, und eventuell kleinere Änderungen des Motivs.
 

(4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit dem entsprechenden Künstler ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Dem Kunden ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu Nutzen statt zur bloßen Ansicht dieser.
 

(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
 

(6) Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
 

 

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)
 

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf ein Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgendes sechs Monaten erfolgen.
 

(2) Das ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich in einem angemessenen Zeitraum von fünf Monaten bei dem betreffenden Künstler meldet. Dies muss per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein. Bei persönlicher Vorsprache muss der Tätowierer das Tattoo besichtigen können.
 

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens sechs Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.
 

(4) Für das Nachstechen, sowie die Terminvergabe für dieses, erfolgt Gebührenfrei.
 

(5) Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist von fünf Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. In diesem Fall beginnen die Preise ab 100,-€ abhängig von Größe und Umfang.
 

 

7.  GEWÄHRLEISTUNG
 

Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. 
 

 

8. HAFTUNG


Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigeführt.
 

 

9. KÜNDIGUNG
 

siehe  "4. Termine und Fristen”
 

 

10. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
 

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
 

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
 

 

11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSB
 

Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
 

 

Stand Oktober 2020

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